Steuerrechtliche Tipps für eine GmbH (s.r.l.) nach italienischem Recht

Kurzzusammenfassung ital. Steuersystem für S.r.l.

Ein erstes Gesamtbild der italienischen Regelung der steuerlichen Angelegenheiten wird schon durch die Darstellung in englischer Sprache, die für die (Firma) vorbereitet wurde, gegeben.

1. Hauptfristenablauf

a. Mehrwertsteuer:

Wird die Mehrwertsteuer monatlich geschuldet, Ablauf der Zahlungsfrist immer am

  • - 16. eines Monats, der dem Monat der Liquidation folgt.

Wird die Mehrwertsteuer vierteljährlich geschuldet, Ablauf der Zahlungsfrist am

  • - 16. Mai
  • - 16. August (normalerweise wird hier bis zum 24. verlängert)
  • - 16. November
  • - 27. Dezember (Anzahlung)
  • - 16. März des nächsten Jahres.

Ferner:

  • - am 28. Februar läuft die Frist zur Mitteilung der Erklärung über die jährliche Umsatzsteuer ab (sie ist eine kurze Erklärung),
  • - am 16. März muss die Umsatzsteuererklärung (die zusammen mit der Einkommensteuererklärung spätestens am 31. Juli geschickt wird) fertig gestellt werden
  • - Die Liste der Kunden und der Lieferanten mit Steuernummern und Umsatzsteuernummern muss bis zum 29. April des folgenden Jahres geschickt werden.
  • - Weitere und verschiedene Fristabläufe gibt es für Subjekte, die besondere Tätigkeiten ausüben (gewöhnliche Exporteure, Verleger, Betriebe, die im Baubereich nach dem System reverse charge arbeiten etc.), die bestimmte Geschäfte ausführen (innergemeinschaftliche Erwerbe etc.) oder sich für besondere Systeme entscheiden (GmbH mit Transparenten Besteuerungssystem, Minimalsteuerpflichtiger, Pauschalsteuerpflichtiger, etc.).

b. Einkommensteuern:

  • - Das Einheitsmodell der Einkommenssteuererklärung für 2008 ist bis zum 31. Juli zu erklären und enthält:
  • - Diese Erklärung enthält:

    - die Einkommensteuererklärung selbst,

    - die Mehrwertsteuererklärung,

    - Erklärung IRAP (Regionalsteuer auf die Produktionstätigkeiten),

    - Fragebogen zur Auswertung auf dem Gebiet (um die Kongruenz und die Richtigkeit der erklärten Gewinne im Vergleich zu den Kosten festzustellen),

    - Modell 770;
  • - Der Saldo bezüglich der Steuern wird innerhalb des 16. Juni bezahlt.
  • - Diesbezüglich besteht die Möglichkeit die Bezahlung auf den nächsten Monat zu stunden, mithin die Bezahlung in 6 oder 7 Raten einzuteilen. Jede Rate ist fällig am 16. eines Monats.
  • - Zusammen mit dem Saldo wird auch die Anzahlung bezahlt:

    - erste Tranche in Höhe von 40% des gesamten Saldos.

    - die verbleibenden 60% werden innerhalb des 30. November bezahlt.

c. Pflichten der Steuersubjekte:

  • - Die Gesellschaft, von der die Angestellten, Mitarbeiter, Facharbeiter bezahlt werden, muss den Lohnsteuerabzug vornehmen (er wird abhängig vom jeweiligen Fall berechnet); dieser muss am 16. des Monats, der dem Monat der Bezahlung folgt, überwiesen werden.
  • - Alle Vergütungen, die im Laufe des Jahres bezahlt worden sind, müssen dem Fiskus erklärt werden sowie alle Daten hinsichtlich der Bezieher (Modell 770).

d. Bilanz

  • - Die Bilanz muss in der Regel innerhalb von 4 Monaten vor dem Abschluss des Geschäftsjahres genehmigt werden. Der Fristablauf kann auf 6 Monate nur aus besonderen Gründen verschoben werden.

e. andere Fristabläufe

  • - Jahresgebühr für die Gesellschafterbücher bei der Vorlage der Bilanz: EUR 310,–
  • - Jahresgebühr für die Eintragung im Handelsregister: mindestens Euro 373,–
  • - wenn man Immobilien besitzt, ist Ablauf der Zahlungsfristen für die ICI:

    o 16. Juni (Anzahlung) und

    o 16. Dezember (Saldo),
  • - Änderung des Sitzes, des gesetzlichen Vertreters, der Tätigkeit, etc.
  • - In den folgenden 30 Tagen muss man die Änderungen mitteilen an:

    o Ufficio Entrate und

    o dem Handelsregister

f. weitere Fristabläufe

  • - für besondere Geschäfte (Beispiele: Pflichtregistrierung eines Vertrages, Kauf von Gesellschaftsanteile, Betriebe etc.)
  • - oder Ereignisse bezüglich der Gesellschaft (Liquidation, Verschmelzung, Spaltung etc.).
  • - Ferner gibt es zahlreiche Fristen bezüglich der Einstellung der Arbeitnehmer Eintragung INPS und INAIL, Buchführung Arbeitslohn, Stammrolle, Unfälle, Beitragszahlungen und Steuererklärungen, etc.
2. normaler Steuersatz
  • - für eine S.r.l. (GmbH) beträgt dieser von 2008 an 27,5% und wird nicht auf den Gewinn sondern auf das Einkommen berechnet.

    Dieser Steuersatz ist nicht gestaffelt (wie der IRPEF, der sich auf die natürliche Persone bezieht) sondern ein fester Steuersatz.
  • - Dazu gibt es den IRAP, eine regionale Steuer, die ein kompliziertes Berechnungssystem hat (siehe die Darstellung in der Anlage, aber im Allgemeinen ergibt sich die Besteuerungsgrundlage aus dem Einkommen nebst Arbeitskosten und Finanzlasten, abzüglich der vielen vorgesehenen Abzüge) und einen Steuersatz in Höhe von 3,9%.
3. weitere vorgesehene Steuern
  • - die Steuern der Handelskammer (Jahresgebühr Gesellschafterbücher Euro 310, Mindestjahresgebühr Euro 373)
  • - ICI (Kommunalsteuer, die diejenigen trifft, die Immobilien besitzen (auch durch Leasing).
  • - die Besteuerungsgrundlage wird auf die pauschalen Katasterwerte berechnet (variabler Steuersatz zwischen 4 und 7 Promille)

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: