Verkehrsunfälle in Italien - italienisches Recht

Verkehrsunfälle, insbesondere bei Körperschäden, werden durch unsere Büros in Deutschland, der Schweiz und Italien schnell und in den überwiegenden Fällen außergerichtlich abgewickelt. Deutsche Mandanten können sich an eines unserer Büros in Deutschland wenden und haben somit immer einen deutschsprachigen Ansprechpartner, auch wenn die eigentliche Abwicklung des Schadenfalles über unsere Büros in Italien erfolgen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Für den Fall, dass eine Rechtschutzversicherung besteht, ist diese grundsätzlich eintrittspflichtig. In einem solchen Falle entstehen dem Mandanten überhaupt keine Anwaltskosten. Bei Fragen und aktuellen Problemen hilft Ihnen Dr. iur. Jürgen Reiß von unserem Büro in Frankfurt am Main gerne weiter.

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