Verjährungsfristen im italienische Erbrecht

Im italienischen Erbrecht sind folgende Verjährungsfristen besonders wichtig: Für die Einreichung der Herabsetzungsklage besteht eine Frist von 10 Jahren ab dem Tag des Versterbens des Erblassers. Eine Rückgabeklage der Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten verjährt innerhalb von 20 Jahren ab Schenkung. Die Klagen auf Ausgleichung von Schenkungen bzw. auf Erbauseinandersetzung unterliegen hingegen keinen Verjährungsfristen.

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