Tipps zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach schweizerischem Recht

1) Allgemeine Ausführungen betreffend einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach schweizerischem Recht:

  • - Mindeststammkapital CHF 20‘000.00
  • - Sitz der Gesellschaft muss sich in der Schweiz befinden
  • - „Ein-Personen-GmbH“ möglich
  • - Mindestens ein im Handelsregister aufgelisteter Gesellschafter mit Einzelunterschrift muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Nationalität spielt grundsätzlich keine Rolle
  • - Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf eine Revisionsstelle ganz verzichtet werden (sog. Opting-out):
    Gesellschaften, die zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten können mit Zustimmung aller Gesellschafter auf eine Revisionsstelle verzichten:
    a. Bilanzsumme von 10 Millionen Franken,
    b. Umsatzerlös von 20 Millionen Franken,
    c. 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.

2) Notwendige Unterlagen zur Gründung einer GmbH in der Schweiz:

  • - Statuten
  • - Gründungsurkunde (muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden)
  • - Vom Gesellschafter unterzeichnete Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärung
  • - Wahlannahmeerklärung des Gesellschafters
  • - Bankbestätigung über das einbezahlte Stammkapital von CHF 20‘000.00 auf ein Sperrkonto in der Schweiz
  • - Domizilhalter-Annahmeerklärung, sofern Gesellschaft nicht über eigene Räumlichkeiten verfügen wird, sondern an einer c/o-Adresse domiziliert sein wird

3) Weitere Unterlagen sofern Treuhänderregelung angestrebt wird:

  • - Treuhandvereinbarung zwischen Klient und Treuhänder
    Der Treuhänder kann grundsätzlich auch die Gründung der Gesellschaft vornehmen und in treuhänderischer Weise bspw. Geschäftsführer der Gesellschaft werden, untersteht jedoch gemäss Treuhändervereinbarung intern den Weisungen des Klienten.

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