Tipps zur Anzahlung (caparra) beim Kauf von Immobilien in Italien

Reu- und Angeld (Caparra), Artt. 1385 f. CC

Bedeutung und Folgen

  • - Um die Ernsthaftigkeit der vertraglichen Bindung kenntlich zu machen, vereinbaren die Parteien häufig eine Draufgabe oder ein Angeld (sogenannte caparra confirmatoria).
  • - Die caparra, die in der Regel zwischen 10 und 30 Prozent des vereinbarten Kaufpreises beträgt (manchmal sogar ein Drittel des Kaufpreises), hat der Käufer in der Regel sofort an den Verkäufer zu bezahlen. Die caparra sorgt somit für einen erhöhten Druck, den Vertrag auch tatsächlich zu erfüllen. Bezahlt der Käufer den Kaufpreis, wird die Draufgabe entweder zurückgezahlt oder auf diesen angerechnet.

Zahlt der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig, so hat es der Verkäufer in der Hand, das weitere Vorgehen zu gestalten. Er hat dazu drei verschiedene Möglichkeiten:

  • - Er kann zum einen vom Vorvertrag zurücktreten und die caparra behalten.
  • - Statt des Rücktritts kann er auf Erfüllung bestehen (wobei die caparra weiterhin auf den Kaufpreis angerechnet wird) und zudem einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch das Verhalten des Käufers entstandenen Schadens geltend machen.
  • - Schließlich kann er Vertragsaufhebung verlangen in Verbindung mit dem Ersatz des ihm entstandenen Schadens. In diesem Fall gilt die vom Käufer geleistete caparra als Anzahlung für den zu leistenden Schadensersatz.

Anstelle oder neben der Draufgabe (caparra confimatoria) können die Parteien auch ein Reugeld (caparra penitenziale) vereinbaren.

Dieses gilt nicht als Vertragsbestätigung, sondern wird in Verbindung mit der vertraglichen Einräumung eines Rücktrittsrechts geleistet.

Die Partei, die von dem eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch macht, treffen die Folgen der caparra penitenziale.

Tritt der Käufer zurück, so darf der Verkäufer die caparra behalten, tritt der Verkäufer zurück, so hat er dem Käufer einen Betrag zu bezahlen, der doppelt so hoch ist, wie die von diesem geleistete caparra.

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