Steuerhinterziehung in Italien

Die Steuerkommission in Catanzaro (Commissione Tributaria di Catanzaro) hat mit Urteil Nr. 475/2016 festgelegt, dass alle nicht belegten Zahlungen als Gewinne betrachtet werden, die nicht bei den Steuerbehörden gemeldet wurden. Dies begründet die Vermutung einer Steuerhinterziehung.

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