Risiken bei der Gründung einer Betriebsstätte in Italien

Verfasst von Herrn Steuerberater Dott. Giorgio Montanari, Partner der Anwaltskanzlei Dr. Reiß & Collegen am 21. April 2009

Nach eingehenden Überlegungen meinerseits bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass wir es vorziehen, dem Mandanten keine Kostenrechnung bezüglich der vorbezeichneten Angelegenheit zu stellen.

Wie ich bereits erläutert habe, ist die steuerrechtliche Einstufung der Betriebsstätte in Italien meines Erachtens sehr unsicher und gefährlich und daher ist ausdrücklich von ihr abzuraten.

So sind z.B. die steuerlichen und buchhalterischen Pflichten die gleichen wie bei einer SRL und somit wären theoretisch die Beratungskosten identisch, aber hier kommt das Problem hinzu, dass mit absoluter Genauigkeit die Grenzen zwischen den ausgeübten Tätigkeiten der Betriebsstätte in Italien und die der Muttergesellschaft definiert werden müssen. Das größte Risiko ist dabei, dass der Mandant Tätigkeiten ausübt, die dann parallel zum Bestehen der italienischen Betriebsstätte dieser angelastet werden. Dies könnte folglich die besondere Aufmerksamkeit des italienischen Fiskus bezüglich der Umsatzsteuer und der Einkommen der o.g. Tätigkeiten in Italien auf sich ziehen, auch wenn diese vom ausländischen Subjekt ausgeübt wurden. In anderen Worten, der italienische Fiskus könnte die von der Muttergesellschaft ausgeübten Tätigkeiten bezüglich der Umsatzsteuer und der Einkommen in Italien als steuerpflichtig einstufen. Die Kriterien hierfür sind in der heutigen Zeit nicht vorhersehbar.

Besonders schwierig zu erfüllen ist die Hinterlegungspflicht der Bilanz der Muttergesellschaft beim italienischen Handelsregister, aus dem die Teilbilanz der Betriebsstätte hervorgehen muss und die für den Fiskus ein weiteres Motiv für Beanstandungen begründen kann.

Diese Probleme kann man vermeiden, wenn man eine SRL nach italienischem Recht mit einem Mindestkapital von EUR 10.000,00 gründet, von dem nur EUR 2.500,00 bezahlt werden müssen, wenn die Gesellschaft aus mehreren Personen besteht. Ich erkenne daher den Nutzen der Position des Mandanten nicht.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: