Rechtsprechung zum italienischen Unterhaltsrecht/Zuweisung der ehelichen Wohnung

Der 1. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 29.10.2014 (n. 23001) entschieden, dass die gerichtlich verfügte Zuweisung der ehelichen Wohnung direkte Exekutivwirkung entfalte und auch vorhergehenden Übereinkommen der Eheleute vorgehe. Auch etwaig andersartige Eigentumsverhältnisse stehen dem nicht entgegen.

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