Rechtsprechung zum italienischen Strafrecht/Kindesentführung

Der 6. Strafsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 29.07.2014 (n. 33452) entschieden, dass derjenige Elternteil eine strafbare Kindesentführung sowie eine schuldhafte Verletzung einer richterlichen Anordnung begeht, wenn er als getrennt lebender Elternteil ohne das Wissen und das Einverständnis des anderen Elternteils mit dem gemeinsamen minderjährige Kind in eine andere Wohnung, die in einer anderen Gemeinde liegt, umzieht.

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