Rechtsprechung zum italienischen Scheidungsrecht

Der 6. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 24.12.2014 (n. 27268) entschieden, dass es für eine Unterbrechung der ehelichen Trennungszeit mit dem Zeil der Scheidung nicht ausreiche, wenn die getrennt lebenden Eheleute nur vorübergehend wieder zusammenleben würden. Mit diesem Urteil des italienischen Kassationshofes wurde die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes von Mailand zurückgewiesen und somit das Urteil bestätigt, wonach dieses die Auflösung der Ehe bestätigt hatte.

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