Rechtsprechung zum italienischen Immobilienrecht

Der 2. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom Der 2. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 09.12.2014 (n. 25923) entschieden, dass ein Immobilienkaufvertrag bereits mit der einfachen Mitteilung der Immobilienagentur an den Käufer, dass die Annahme der unwiderruflichen Angebots angekommen sei, rechtswirksam geschlossen worden ist.

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