Rechtsprechung zum italienischen Gesellschaftsrecht

Der italienische Kassationshof, 1. Zivilsenat, hat mit Urteil vom Dezember 2015, n. 2460, entschieden, dass die Familiengesellschaft ausschließlich dem Firmeninhaber gehört auch in dem Fall, dass einige Firmengüter in das Eigentum von einem oder mehreren Familienangehörigen fallen.
Dies unterscheidet sich von einer gemeinschaftlichen Firma wie beispielsweise der oHG oder der GmbH nach italienischem Recht, welche entweder zu gleichen oder unterschiedlichen Quoten mehreren Personen gehört.

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