Obligatorische Mediation in Italien erneut auf dem Prüfstand

Der Staatsrat hat am 12. März 2014 den vom OAU (Anwaltsvertretung in politischen Fragen der nationalen Anwaltskammer) eingelegten Einspruch über die Notwendigkeit der verbindlichen Mediation vor bestimmten Gerichtsverfahren zurückgewiesen. Diese Entscheidung könnte allerdings am 8. Oktober hinfällig werden, wenn der Verhandlungstermin vor dem regionalen Verwaltungsgericht Latium (TAR Lazio) stattfinden wird. Mit Anordnung vom 12. Februar 2014 hatte derselbe Staatsrat aufgrund der vom OUA getätigten Ausführungen die Sache zur eingehenden Prüfung an das Verwaltungsgericht verwiesen, um über die Rechtmäßigkeit der obligatorischen Mediation zu entscheiden. Es wäre das zweite Mal, dass die obligatorische Mediation scheitern würde, nachdem sie erst im Oktober des vergangenen Jahres wieder eingeführt wurde.

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