Kenner und Könner der legge italiana - Artikel des Top Magazins Frankfurt

Ein Häuschen in der Toskana. Oder eine Wohnung am Lago Maggiore. Wer träumt nicht davon? „Damit das Ganze nicht zum Albtraum wird, sollte man wissen, dass der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien in Italien anders ablaufen als hierzulande“, sagt Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Jürgen Reiß. Der Spezialist für italienisches Recht mit zusätzlicher italienischer Anwaltszulassung erklärt, wie wichtig es ist, jenseits der Alpen einen guten Rechtsbeistand zu haben.

Im Grunde könnte man meinen, dass sich die Gesetze im vereinten Europa nicht so sehr unterscheiden sollten. Das, so Dr. Jürgen Reiß, ist eine Fehleinschätzung, die viel Geld und Nerven kosten kann. „Unterschiede gibt es aber nicht bloß in den Gesetzbüchern. Auch in der Praxis laufen viele Dinge bei italienischen Gerichten anders. Um einen Mandanten gut zu vertreten, reicht es also nicht, die Paragraphen zu kennen.“

Die andere Seite verstehen

Gerade die Kommunikation sei es, die in Italien über den Verlauf einer Verhandlung entscheidend sei. „Wer glaubt, dass die Mühlen der Justiz in Deutschland langsam mahlen, der kennt Italien nicht. Dort ziehen sich Verfahren in der ersten Instanz gerne mal über fünf Jahre“, so der Rechtsanwalt und italienische Avvocato, der zudem auch öffentlich bestellter und beeidigter Verhandlungsdolmetscher und Urkundenübersetzer für die italienische Sprache ist. „Das Vorantreiben einer Sache hängt in der Regel vom Austausch der Anwälte der beiden Parteien ab.

 

Dieser ist meist sehr intensiv und kollegial. Da ist es natürlich ein Vorteil, wenn der Anwalt, der einen vertritt, die italienische Sprache beherrscht und nicht auf Englisch oder gar einen Übersetzer zurückgreifen muss.“ Und damit der Mandant, der häufig ebenfalls kein Italienisch versteht, stets den Überblick behält, verfügt die Kanzlei Reiß & Collegen, die drei Dependancen in Deutschland, sieben in Italien und eine in der Schweiz unterhält, über ein integriertes Übersetzungsbüro, das alle Schriftsätze mit größter Professionalität in zweifacher Ausfüh¬rung erstellt. „Transparenz ist uns sehr wichtig. Egal ob im Straf¬prozess oder in einer Erbangelegenheit – der Mandant kennt jeden unserer Schritte und wird ständig - selbstverständlich in deutscher Sprache - auf dem Laufenden gehalten.“

Erben leicht gemacht

Zwei wichtige Schwerpunkte der Kanzlei Reiß & Collegen sind das italienische Immobilien- und Erbrecht. Mandanten aus ganz Deutschland und Italien vertrauen der multinationalen Kanz¬lei, deren umfassender Service-Ansatz durch eigene deutsche und italienische Steuerberater und Wirtschaftsprüfer komplettiert wird. „Schließlich liegen Steuer- und Erbrecht nah beieinander. Und auch hier gibt es italienische Besonderheiten, die der Rechts¬beistand kennen sollte, wenn der Mandant Besitz in Italien erbt oder vererben bzw. veräußern möchte. So muss man, selbst wenn man in Italien nicht steuerpflichtig ist, eine italienische Erbschafts¬steuerklärung vorweisen. Ein riesiger bürokratischer Aufwand, für den man einen Experten braucht. Ebenso, wenn man den Besitz beispielweise an die Nachkommen überschreiben möchte. Im Nor¬malfall ist es erforderlich, dass man dafür persönlich vor Ort die nötige Gebühr einreicht. Da wir aber auch über ein italienisches Notariat verfügen, können wir das Ganze zügig und kompetent für unsere Mandanten aus einer Hand abwickeln.“

Hauskauf ohne Hindernisse

Das gilt auch für den Kauf oder Verkauf von Immobilien und Grund¬stücken. Vor allem beim Erwerb tun sich für deutsche Käufer – „aber auch für die vielen Italiener, die länger hier leben als in ihrer ur¬sprünglichen Heimat“ – unerwartete juristische und bürokratische Hürden auf. „Das typische Beispiel: Man hat sich im Urlaub in ein Häuschen verliebt und sich spontan zu einem Vorvertrag mit dem Verkäufer entschlossen. Was die meisten nicht ahnen: Selbst auf ei¬ner Serviette oder einem Bierdeckel verfasst, ist ein solcher Vertrag in Italien bindend. Anders als hierzulande dient der abschließende Gang zum Notar nur noch der Eigentumsübergabe und Zahlung.“ Nun hat man also einen Vorvertrag abgeschlossen und eine Anzahlung ge¬leistet – diese ist sofort fällig, um den Kaufwillen zu unterstreichen -, doch es kommt nicht zur Übertragung des Objekts. „Das passiert häufig. Vor allem bei Neubauprojekten, die nicht fertiggestellt sind, weil beispielweise die Baugenehmigung fehlt. Wenn der Vorvertrag dann keine Klauseln wie Fristen oder Strafzahlungen enthält, steht man als Käufer ganz schön blöd da. Und auch umgekehrt kann das der Fall sein: Der Verkäufer ist ebenfalls vertraglich gebunden. Springt der Käufer dann ab, kann er den Besitz nicht einfach jemand anderem anbieten.“ In solchen Fällen kann die Kanzlei Reiß & Collegen mit viel Erfahrung, Kenntnissen der aktuellen Rechtslage und dem nötigen Know-how im Umgang mit der italienischen Justiz helfen. „Am besten beraten ist jedoch der, der uns von Anfang an konsultiert. Dann gibt es keine bösen Überraschungen, sondern Dolce Vita.“

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