Italienisches Strafrecht – Strafvollstreckung im EU-Ausland

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 05. April 2016 in den verbundenen Rechtssachen C-404/15 und C-659/15 PPU verkündet, dass die Vollstreckung eines Haftbefehls in einem europäischen Mitgliedstaat nicht erfolgen darf, wenn dabei Menschenrechte verletzt werden und man unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen wird.

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