Italienisches Recht – Erbschaftsteuern

Umfasst eine Erbschaft Vermögen in Italien, z.B. eine Immobilie, muss grundsätzlich auch in Italien Erbschaftsteuer gezahlt werden, die auf die in Deutschland gezahlte Erbschaftsteuer angerechnet wird. Die Freibeträge für Eltern, Kinder und Enkel sowie Ehegatten betragen dabei jeweils EUR 1,0 Mio. und für Geschwister jeweils EUR 100.000,00.

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