Italienisches Immobilienrecht - Vollstreckung

Die dritte Zivilkammer des italienischen Corte di Cassazione hat mit Urteil (n. 6533) vom 05. April 2016 verkündet, dass es rechtsmissbräuchlich ist, eine Hypothek auf Vermögensgegenstände des Schuldners einzutragen, wenn diese die Forderung um ein Drittel übersteigt.

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