Italienisches Immobilienrecht und Strafrecht – fehlende Rückzahlung Anzahlung

Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts (Urteil Nr. 15.815 vom 29. März 2017) soll bei ausbleibender Rückerstattung einer erhaltenen Anzahlung aus einem Vorvertrag trotz fehlendem Abschluss des endgültigen notariellen Vertrages keine Strafbarkeit wegen Unterschlagung vorliegen. Dies aus dem einfachen Grund, dass die Unterschlagung im italienischen Recht (wie auch im deutschen Recht) erfordert, dass es sich um eine fremde Sache handelt, die unterschlagen wird. Bei einer Übertragung von Geld wird dieses aber unmittelbar Eigentum des Zahlungsempfängers und ist somit nicht mehr fremd für den Empfänger. Dies sei nur dann anders, wenn man Geld oder auch eine sonstige Sache erhalte, um damit einen bestimmten Zweck zu erfüllen, dann aber durch den Empfänger hiermit ein abweichender Zweck vorgenommen werde. Die fehlende Rückerstattung einer Anzahlung aus einem Vorvertrag hingegen sei rein zivilrechtlich zu bewerten, nicht aber strafrechtlich im Sinne einer Unterschlagung

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