Italienisches Immobilienrecht – Kondominium/Aufwendungen

Der Eigentümer des obersten Stockwerks oder des Dachbodens kann nicht eigenmächtig eine komplette Sanierung der Dachstruktur vornehmen lassen und dann die anteilige Zahlung von den anderen Miteigentümern verlangen, indem er die Arbeiten schlicht als unaufschiebbar und eilig deklariert (Kassationsgericht, Urteil Nr. 20528 vom 30. August 2017).

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