Italienisches Immobilienrecht - Immobilienkauf Mailand

erschienen im Immobilien-Spezial, 19. Juli 2007

Financial Times Deutschland, Autor: Florian Eder

Der Preisanstieg flacht ab …Italien

Rege Bautätigkeit in Mailand …Aufwendige Bürokratie

Wohnimmobilien in Italien können eine gute Geldanlage sein – wenn der Käufer bürokratischen Aufwand nicht scheut. „Die Bürokratie ist kein Spaß – das wird oft unterschätzt“, sagt Jürgen Reiß von der Anwaltskanzlei Dr. Reiß & Collegen, der sich auf deutsch-italienisches Recht spezialisiert hat. Der Aufwand beginnt mit dem Antrag auf eine Steuernummer. Jedes Kind bekommt den Codice Fiscale mit der Geburtsurkunde. Unzählige Behördengänge folgen. Auf der anderen Seite gibt es keine grundsätzlichen Hindernisse für Ausländer, abgesehen von Vorkaufsrechten für Ortsansässige. Das Angebot in guten Lagen ist derzeit weit kleiner als die Nachfrage. Das treibt die Preise und führt dazu, dass Maklerkosten oft dem Käufer aufgebürdet werden. Es kann aber auch von privat gekauft werden.
Zum rechtskräftigen Kauf reicht meist ein einfacher Vertrag. Anwalt Reiß rät dennoch zur Beglaubigung beim Notar. Zum Kaufpreis kommen noch Notargebühren und Steuern: zwischen 250 und 400 € plus drei bis vier Prozent des Katasterwerts. Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz, fallen erheblich größere Summen an. Bei bis zu 90 Prozent der Geschäfte fließt ein Teil des Kaufpreises in Schwarzgeld. Der Notar geht während der Geldübergabe kurz aus dem Raum. Seine Gebühren berechnet er aber nach dem vollen Preis. FLORIAN EDER

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