Italienisches Immobilienrecht

Gemäß einer Entscheidung des Kassationsgerichts vom 16.02.2016, Nr. 2951, hat bei einer beschädigten Immobilie, die verkauft wird, der Verkäufer weiterhin einen Anspruch auf Schadenersatz und nicht der Käufer der Immobilie, wenn im Kaufvertrag hierzu nichts spezifisch geregelt wird.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: