Italienisches Gesellschaftsrecht

Der 1. Zivilsenat des italienischen Carte di Cassazione hat mit Urteil vom 28. Oktober 2015 (n. 22008) die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Schiedsgerichtsklausel in einem Gesellschaftsvertrag dann nichtig ist, wenn nicht ausschließlich externe, nicht der Gesellschaft angehörige, Personen als Schiedsrichter im Falle eines Schiedsverfahrens benannt werden sollen.

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