Italienisches Erbschaftssteuerrecht

Seit dem 01. April 2016 können in Italien Steuern, Zinsen und Sanktionen für die Einreichung der Erbschaftsmeldung durch das F24-Formular bezahlt werden. Inzwischen ist durch die Regierung eine Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgesehen. Die Freibeträge sollen sinken und der Steuersatz auf bis zu 45 % erhöht werden.

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