Italienisches Erbschaft-/Schenkungsteuer

Das italienische Kassationsgericht in Rom hat mit Urteil Nr. 13133/16 entschieden, dass bei fehlender hinreichender Angabe zur Herkunft der Gelder, die zum Kauf einer Immobilie verwendet werden, die italienischen Finanzbehörden eine Schenkung annehmen und diese dann entsprechend besteuern können.

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