Italienisches Erbrecht – Vorgehen gegen Schuldner des Erblassers

Jeder Erbe kann gegen einen Schuldner des verstorbenen Erblassers alleine vorgehen und den gesamten Betrag geltend machen oder den anteiligen Betrag, ohne dass die Gegenseite hier einwenden könnte, dass die Zustimmung der anderen Miterben nicht vorliegen würde. Dies laut Entscheidung des Kassationsgerichts Nr. 27417 von 2017.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: