Italienisches Erbrecht – Verjährungsfristbeginn Herabsetzungsklage

Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass die Frist zur Verjährung der Herabsetzungsklage erst mit Eröffnung des Testaments zu laufen beginnt, da erst dann für den Pflichtteilsberechtigten feststeht, ob er verletzt wurde in seiner Pflichtteilsquote (Corte di Cassazione, Urteil vom 05. Januar 2017, Nr. 138).

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