Italienisches Erbrecht – Erstellung von Testamenten

Die Hilfe und das Führen der Hand des Testierenden seitens einer dritten Person, um ein handschriftliches Testament zu erstellen, stellt das Eingreifen eines Dritten dar, was für sich genommen bereits die Nichtigkeit des Testaments zur Folge hat. Dies wurde jüngst bestätigt durch das Kassationsgericht mit Entscheidung Nr. 5505 vom 06.03.2017. Nicht entscheidend ist dann eventuelle Korrespondenz des Erblassers, mit welchem der Inhalt seines Willens mitgeteilt wird, der in diesem „Testament“ enthalten ist. Nach der Entscheidung des Kassationsgerichts ist die Nichtigkeit eines Testaments gegeben, wenn die Handschriftlichkeit fehlt. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Dritter in irgendeiner Form die Hand des Erblassers führt, da hierdurch ein Verhalten gegeben ist, das geeignet ist, die Charakteristiken der eigenen Schrift zu ändern. Diese Charakteristiken aber sind erforderlich, um von einer eigenen Handschrift sprechen zu können.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: