Italienisches Erbrecht - Erbschaftsteuer

Bei Vermögen eines deutschen Erblassers in Italien kann – unabhängig von einer etwaig in Deutschland zu zahlenden Erbschaftsteuer – eine gesonderte Erbschaftsteuer in Italien anfallen. Dann ist zu prüfen, inwieweit eine Anrechnung der in Italien gezahlten Erbschaftsteuer in Deutschland beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt erfolgen kann.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: