Italienisches Erbrecht - Erbschaftsmeldung stellt keine stillschweigende Erbschaftsannahme dar

Das oberste italienische Zivilgericht, das Kassationsgericht in Rom (Urteil Nr. 13491/14), hat bestätigt, dass die Abgabe der aus steuerlichen Gründen vorgeschriebenen Erbschaftsmeldung (dichiarazione di successione) noch keine stillschweigende Erbschaftsannahme darstellt.

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