Italienisches Erbrecht – Anspruch Vermächtnisnehmer

Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass bei einer Erbaufteilung des Erblassers der wertmäßige Anteil der Pflichtteilsberechtigten zum Zeitpunkt des Todesfalls bewertet werden, gleichzeitig aber bei einem gerichtlichen Verfahren dann eine Anpassung durch den entscheidenden Richter erfolgen muss (Corte di Cassazione, Urteil vom 12.12.2016, Nr. 25346).

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