Immobilienrecht

Das italienische Finanzamt hat in seiner Entscheidung Nr. 53/E vom 20. Mai 2014 festgelegt, dass der Kaufpreis bei einem Immobilienverkauf auch noch nach Abschluss des Kaufvertrages gezahlt werden kann. Üblicherweise ist in Italien in der Regel im Moment bei Unterzeichnung des Kaufvertrages auch der Kaufpreis direkt zu zahlen durch Nachweis der erfolgten Überweisung oder Übergabe von Schecks. Nunmehr wurde hierzu festgestellt, dass eine erst nachträgliche Zahlung vorgenommen werden kann, wenn im Kaufvertrag hinreichend deutlich festgelegt wird, wann welcher Betrag in welcher Art und Weise gezahlt werden muss.

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