Höchstrichterliche Rechtsprechung zum italienischen Familienrecht - Italienisches Unterhaltsrecht

Der italienische Kassationshof, 1. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 3. April 2015, n.6855 festgestellt, dass bereits die faktische Bildung einer neuen Familie seitens eines geschiedenen Ehegatten den Unterhaltsanspruch gegenüber dem unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten für alle Zeiten entfallen lässt. Dies gilt auch dann, wenn die nachfolgende Beziehung im Nachhinein scheitern sollte.

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