"Die Spezialisten im italienischen Recht - Kompetenz aus einer Hand" - Artikel des TOP Magazin München

Auch Sie träumen – wie so viele Menschen – von einem Haus in Italien? In der Toskana, in Südtirol oder an einem der bekannten norditalienischen Seen? Träume soll man leben – und die Realität vor allem erleben. Damit aber kein Albtraum daraus wird, muss man wissen, dass sowohl der Erwerb als auch eine Veräußerung von Immobilien in Italien anders als in Deutschland ablaufen.


Der Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Jürgen Reiß hat sich genau auf dieses oft heikle Thema mit seiner italienischen Anwaltszulassung spezialisiert. Die Kanzlei hat nun auch einen exklusiven Standort in München eröffnet. Der Kanzleigründer berät hier die Klienten regelmäßig persönlich vor Ort.

Wie wichtig ist ein guter Rechtsbeistand in Italien? Dr. Jürgen Reiß: „Man könnte meinen, dass sich die Gesetze im vereinten Europa nicht so sehr unterscheiden. Aber nicht nur in den Gesetzbüchern beider Länder, sondern auch in der Praxis laufen viele Dinge bei italienischen Gerichten anders.
Um einen Mandanten gut zu vertreten, reicht es nicht, nur die Paragraphen zu kennen.“ Und nur passabel Italienisch zu sprechen, reicht auch nicht, wenn man juristische Kenntnisse und Redewendungen benötigt. Gerade die Kommunikation ist in Italien entscheidend. Dr. Reiß: „Dort ziehen sich Verfahren schon in der ersten Instanz oft über fünf Jahre hin – und das kann zermürben!“

Der Experte für italienisches Recht weiß, wovon er redet, ist er doch zusätzlich auch öffentlich bestellter und beeidigter Verhandlungsdolmetscher sowie Urkundenübersetzer. Die Kanzlei Reiß & Collegen verfügt in Deutschland über vier Standorte, sieben in Italien und einen in der Schweiz – plus integriertem Übersetzungsbüro.


Dr. Reiß: „Transparenz ist uns sehr wichtig. Egal ob im gerichtlichen Verfahren oder bei Immobilien- bzw. Erbangelegenheiten – der Mandant wird ständig auf dem Laufenden gehalten.“

Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist das italienische Immobilien und Erbrecht. Dr. Reiß: „Auch hier gibt es italienische Besonderheiten, die der Rechtsbeistand kennen sollte, wenn der Mandant Besitz in Italien erbt oder vererben bzw. veräußern möchte. So muss man, selbst wenn man in Italien nicht steuerpflichtig ist, eine italienische Erbschaftssteuerklärung vorweisen. Das bedeutet einen riesigen bürokratischen Aufwand, für den man Experten
benötigt. Ebenso bei Überschreibungen von Besitz an Nachkommen, wobei man im Normalfall persönlich vor Ort erscheinen und auch die nötige Gebühr dafür einreichen muss.“


Um dem Mandanten hier den gesamten Service aus einer Hand anbieten zu können, verfügt die Kanzlei über eigene deutsche und italienische Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie über zwei angeschlossene italienische Notariate.

Vor allem beim Erwerb von Immobilien oder Grundstücken tun sich für deutsche Käufer – aber auch für viele Italiener, die länger in Deutschland als in ihrer ursprünglichen Heimat leben – unerwartete juristische und bürokratische Hürden auf. Ein typisches Beispiel: Man hat sich im Urlaub in ein Haus verliebt und spontan
zu einem Vorvertrag entschlossen. Was die meisten nicht wissen oder auch nur ahnen: Selbst auf einer Serviette oder einem Bierdeckel verfasst, ist ein solcher Vertrag in Italien bindend!


Anders als hierzulande dient der Gang zum Notar dann nur noch der Eigentumsübertragung und Zahlung. Vor allem bei Neubauprojekten, die nicht fertig gestellt sind, kommt es oft nicht zur Übertragung des Objektes, weil z. B. erforderliche Genehmigungen fehlen. Wenn der Vorvertrag keine Klauseln zu Fristen oder Strafzahlungen enthält, steht man als Käufer plötzlich ratlos da. Auch in solchen Fällen kann die Kanzlei Reiß & Collegen mit ihrer Erfahrung, den Kenntnissen der aktuellen Rechtslage und dem nötigen Know-how im Umgang mit der italienischen Justiz helfen.

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