Die Haftung von Managern in Italien

Italienisches Gesellschaftsrecht – Haftung von Managern

Die Managerhaftung hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Hintergrund ist die gestiegene Klagefreudigkeit von Kleinaktionären und Gläubigern. Hatte in den vergangenen Jahrzehnten ein Manager erst dann etwas zu befürchten, wenn er die sprichwörtlichen goldenen Löffel mitgehen ließ, so kann sich heute bereits ein kleiner Fehler in der Unternehmenspolitik zu einem bedeutenden Haftungsrisiko auswachsen. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass das italienische Gesellschaftsrecht seit dem 01.01.2004 umfassend reformiert worden ist. Bei Fragen hinsichtlich der Reform des italienischen Gesellschaftsrechtes im Allgemeinen oder der Managerhaftung im Besonderen wenden Sie sich bitte an www.kanzlei-reiss.de

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