Deutsch-Italienisches Erbrecht

Nach der Geltung der EU-Erbrechtsreform (seit 17.08.2015) ist für Erben von italienischen, in Deutschland zuletzt lebenden, Erblassern zu beachten, dass für diese nicht mehr wie bisher die Ausschlagungsfrist nach italienischem Erbrecht gilt, sondern die kurze Ausschlagungsfrist nach deutschem Erbrecht von 6 Wochen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die Gefahr besteht, dass der Nachlass überschuldet sein könnte. Schützen können sich die Erben durch die Dreimonatseinrede, die Nachlassinventarerrichtung, das Aufgebotstverfahren, die Nachlassverwaltung sowie die Nachlassinsolvenz.

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