Auseinandersetzung von Nachlässen (italienisches Erbrecht)

Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Erbrechtsfällen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr, bei denen es um Auseinandersetzungen von Nachlassvermögen in Italien geht, empfehlen wir, insbesondere zur Vermeidung von langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungsverfahren vor italienischen Gerichten, unverzüglich nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft eine außergerichtliche Einigung mit den oftmals in Italien lebenden Miterben herbeizuführen. Für Fragen steht Ihnen unser Kanzleiteam in unseren Büros jederzeit gerne zur Verfügung.

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